jeudi 27 août 2015

Urteil: Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

Ein Transport in einen anderen EU-Mitgliedsstaat ist nur steuerfrei, wenn der Beförderer die Buch- und Belegnachweise gemäß dem Umsatzsteuerrecht erbringt.

via Chebli Mohamed

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