mardi 25 août 2015

Urteil: Gewerkschaft haftet nicht für Folgekosten eines Streiks

Wer zahlt eigentlich für die Folgekosten von Streiks beispielsweise durch verspätete oder ausgefallene Flüge? Die Frage ist jetzt beantwortet - höchstrichterlich.

via Chebli Mohamed

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