mercredi 26 août 2015

Urteil: 30-Prozent-Zuschlag für Nachtarbeit ist unangemessen

Ein KEP-Dienst muss für Touren zwischen 23 und 6 Uhr einen Nachtzuschlag von 25 Prozent zahlen – ein Lkw-Fahrer, der mehr forderte, hatte mit seiner Klage keinen Erfolg.

via Chebli Mohamed

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