lundi 24 août 2015

Urteil: Kein Anspruch auf Mindestlohn für Bereitschaftszeit

Wer für Vollarbeits- und Bereitschaftszeit zusammen im Monatsdurchschnitt mehr als 8,50 Euro pro Stunde bekommt, kann keine Extravergütung geltend machen.

via Chebli Mohamed

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