mardi 21 février 2017

Urteil: Umschlagbetrieb haftet nicht gemäß Frachtvertrag

Bei einem Unfall beim Beladen eines Binnenschiffes muss das Umschlagunternehmen nicht gemäß der verschuldensunabhängigen Haftung des HGB für den Schaden aufkommen.

via Chebli Mohamed

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