mercredi 22 février 2017

Urteil: Telefonische Morddrohung führt zu fristloser Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten am Telefon mit den Worten „Ich stech Dich ab“ bedroht, kann der Arbeitgeber ihn ohne Abmahnung rauswerfen.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire