mardi 14 février 2017

Urteil: Keine Ungleichbehandlung durch kollektives Betriebsrentensystem

Das kollektive Versorgungssystem eines Arbeitgebers darf Arbeitnehmer, die zuvor einzelvertragliche Zusagen für eine Betriebsrente erhalten haben, nicht benachteiligen.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire