vendredi 3 février 2017

Urteil: Kartellbußgeld mindert nicht die Steuern

Den Ahndungsteil einer wegen unerlaubter Kartellabsprachen verhängten Geldstrafe darf ein Unternehmen nicht als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung ansetzen.

via Chebli Mohamed

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