mercredi 14 juin 2017

Urteil: Fahrzeugkäufer darf Neuwagen mit Lackschaden zurückweisen

Auch bei einem Bagatellschaden an einem Neufahrzeug hat der Käufer das Recht, den vereinbarten Preis solange nicht zu zahlen, bis der Händler pflichtgemäß nachgebessert hat. Die Mehrkosten muss der Verkäufer tragen.

via Chebli Mohamed

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