mardi 20 juin 2017

Urteil: Hausdurchsuchung wegen 80 Euro Bußgeld unverhältnismäßig

Bei einer Geldstrafe von 80 Euro wegen einer Geschwindigkeits-Überschreitung darf ein Gericht nicht anordnen, dass die Wohnung des vermeintlichen Temposünders nach Beweisen durchsucht wird.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire