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lundi 22 mai 2017
Urteil: Grobe Beleidigung des Chefs rechtfertig fristlose Kündigung
Wer seinen Vorgesetzten als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit mit einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechnen.
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