lundi 22 mai 2017

Urteil: Grobe Beleidigung des Chefs rechtfertig fristlose Kündigung

Wer seinen Vorgesetzten als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit mit einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechnen.

via Chebli Mohamed

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