vendredi 10 mars 2017

Urteil: Pauschalvergütung von Bereitschaftszeiten nicht steuerfrei

Wenn kein richtiger Bezug zwischen der zusätzlichen Vergütung und der tatsächlich geleisteten Bereitschaftszeit besteht, muss der Arbeitgeber Lohnsteuer zahlen.

via Chebli Mohamed

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