mercredi 22 mars 2017

Urteil: Transportfirmen müssen Digitacho-Daten vorlegen

Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers im Lkw den Kontrollbehörden auszuhändigen und dürfen sich nicht weigern, weil der Aufwand unverhältnismäßig sei.

via Chebli Mohamed

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