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mercredi 18 janvier 2017
Urteil: Vom Arbeitgeber bezahlte Knöllchen sind nicht steuerpflichtig
Ein Paketzusteller hat für seine Fahrer dort, wo er keine Ausnahmegenehmigung zum kurzfristigen Parken bekommt, die Verwarnungsgelder übernommen. Das rief das Finanzamt auf den Plan.
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