mercredi 18 janvier 2017

Urteil: Knöllchen sind kein Arbeitslohn

Ein Paketzusteller hat für seine Fahrer dort, wo er keine Ausnahmegenehmigung zum kurzfristigen Parken bekommt, die Verwarnungsgelder übernommen. Das rief das Finanzamt auf den Plan.

via Chebli Mohamed

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