mardi 28 juin 2016

Urteil: Linksabbieger haftet für Kollision mit überholendem Fahrzeug

Wer nicht beweisen kann, dass er vor dem Linksabbiegen ordnungsgemäß geblinkt hat, muss er allein für den Schaden aufkommen, wenn es kracht - selbst dann, wenn der Überholer alkoholisiert ist.

via Chebli Mohamed

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