jeudi 30 juin 2016

FAQ: Das müssen Sie zum französischen Mindestlohn wissen

Ab dem 1. Juli müssen alle Unternehmer im Güterverkehr ihren Fahrern für einen Einsatz in Frankreich den dort gültigen Mindestlohn zahlen. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire