vendredi 1 avril 2016

Urteil: Betriebliche Fitnesskurse sind steuerfrei

Bezuschusst ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern externe Gesundheitsmaßnahmen, fällt auch dann keine Lohnsteuer an, wenn die Anbieter dieser Kurse nicht zertifiziert sind.

via Chebli Mohamed

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