mercredi 20 avril 2016

Urteil: Wer zu schnell fährt ist teilweise selbst schuld bei Crash

Hindernisse auf der Fahrbahn führen oft zu Verkehrsunfällen. In der Regel muss der Verursacher zahlen. Wenn der Verunfallte aber gegen das Sichtfahrgebot verstoßen hat, haftet er mit.

via Chebli Mohamed

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