mardi 29 mars 2016

Urteil: Verbilligte Firmenparkplätze muss der Chef versteuern

Wer seinen Mitarbeitern gegen eine Kostenbeteiligung Stellplätze in einem Parkhaus überlässt, muss auf das dafür erhaltene Entgelt Umsatzsteuer zahlen.

via Chebli Mohamed

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