jeudi 31 mars 2016

Urteil: Scheinselbstständig trotz eigenem Fahrzeug

Wer als selbstfahrender Sub-Sub-Unternehmer eines Logistikdienstleisters durch Vorgaben und Betriebsmittel in die Abläufe eingebunden ist, ist abhängig beschäftigt.

via Chebli Mohamed

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