jeudi 21 janvier 2016

Urteil: KFZ-Halter haftet nicht für voreiliges Ausweichmanöver

Wenn ein Verkehrsteilnehmer in dem Glauben, er bekomme von einem anderen die Vorfahrt genommen, sein Fahrzeug beschädigt, muss er dafür selbst aufkommen.

via Chebli Mohamed

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