vendredi 29 janvier 2016

Urteil: Geschäftsführerin haftet persönlich für Steuerschulden

Wenn die Geschäftsführerin einer Unternehmensgesellschaft vorsätzlich weder Steuern zahlt, noch eine Steuererklärung abgibt, muss sie für den Schaden aufkommen.

via Chebli Mohamed

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