lundi 7 août 2017

Urteil: Änderung einer GmbH-Satzung bei Einheitsgesellschaft

Für die Satzungsänderung bei der GmbH einer sogenannten Einheitsgesellschaft ist grundsätzlich deren Alleingesellschafterin, die Kommanditgesellschaft, zuständig. Etwas anderes gilt aber, wenn ein Beirat zuständig ist.

via Chebli Mohamed

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