mardi 18 juillet 2017

Urteil: Irrtum bei Betriebsrente begründet keine betriebliche Übung

Ein Fehler bei der Berechnung der Betriebsrente, der erst Jahre später auffällt, begründet keine betriebliche Übung. Der Arbeitgeber darf bei der Vergütung zudem zwischen den Anwärtern und den Betriebsrentnern differenzieren.

via Chebli Mohamed

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