jeudi 3 novembre 2016

Arbeitsweg im Clownskostüm ist nicht zumutbar

In der Frage, ob und wann das Anlegen von Berufskleidung als Arbeitszeit gilt, gibt es laut DGB eine klare Rechtsprechung. Entscheidend, ist, ob der Arbeitsweg in der Kleidung zumutbar ist.

via Chebli Mohamed

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