mercredi 7 septembre 2016

Urteil: Umkleidezeit ist als Arbeitszeit zu vergüten

Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern das Tragen einer Schutzkleidung vorschreibt, muss er die Umkleidezeit und die Zeit für den Weg von der Umkleide zum Arbeitsplatz bezahlen.

via Chebli Mohamed

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