mercredi 24 août 2016

Urteil: Tatsachenbehauptung verletzt Persönlichkeitsrechte nicht

Wahre Äußerungen auf Internet-Portalen über die Sozialsphäre muss der betroffene Unternehmer grundsätzlich hinnehmen.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire