jeudi 14 juillet 2016

Urteil: Sturz beim Toilettengang auf Dienstreise ist kein Arbeitsunfall

Ein Dienstreisender, der nachts im Hotel auf dem Weg zur Toilette hingefallen ist, kann wegen einer Verletzung nicht seine Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen.

via Chebli Mohamed

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