vendredi 15 juillet 2016

Urteil: Klageerhebung genügt nicht, um die tarifliche Ausschlussfrist zu wahren

Bei einer Forderung aus einem Arbeitsverhältnis reicht es nicht aus, wenn diese rechtzeitig bei Gericht eingegangen ist - sie muss der anderen Partei zugegangen sein.

via Chebli Mohamed

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