mardi 12 juillet 2016

Rechtssicherheit beim Mindestlohn

Seit es das Mindestlohngesetz gibt, ist ungewiss gewesen, ob auch Bereitschaftszeiten mit 8,50 Euro je Stunde vergütet werden müssen. Nun sorgt das Bundesarbeitsgericht endlich für Klarheit. Die Hintergründe.


via Chebli Mohamed

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