lundi 23 mai 2016

Urteil: Keine Abmahnung bei Betriebsratsfehler

Ein Betriebsratsvorsitzender hat eine Betriebsvereinbarung an einen zu großen Verteiler verschickt. Sein Arbeitsverhältnis gefährdet er mit so einem Fehler jedoch nicht.

via Chebli Mohamed

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