vendredi 8 avril 2016

Urteil: Keine Kündigung wegen Auschwitz-Fotos auf Facebook

Grundsätzlich rechtfertigen Schmähkommentare von Mitarbeitern im Internet deren fristlose Entlassung - das Arbeitsgericht Heidelberg hat mit einem Zugführer aber Nachsicht gehabt.

via Chebli Mohamed

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