lundi 18 avril 2016

Urteil: Kein Steuerrabatt wegen Währungsverlust durch Auslandsbeteiligung

Bei der Ermittlung der deutschen Gewerbesteuer sind Gewinne und Verluste aus der Beteiligungen an ausländischen Unternehmen nicht berücksichtigungsfähig.

via Chebli Mohamed

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