jeudi 5 novembre 2015

Urteil: Zusteller muss für Wutausbruch aufkommen

Wer absichtlich gegen ein ordnungswidrig geparktes Fahrzeug tritt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden - den Falschparker trifft keine Mitschuld.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire