lundi 23 novembre 2015

Urteil: Praktikum zählt nicht zur Probezeit von Lehrlingen

Wenn ein Lehrling vor Antritt seiner Lehre bereits ein Praktikum im Ausbildungsbetrieb absolviert hat, darf das nicht zur Probezeit gerechnet werden.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire