mercredi 4 novembre 2015

Leiharbeiter zählen bei Aufsichtsratswahl wie Festangestellte

Sind Leiharbeiter beim Wahlverfahren für den Aufsichtsrat wie alle anderen Beschäftigten zu berücksichtigen? Ja, sagt jetzt das Bundesarbeitsgericht und bleibt damit seiner bisherigen Linie treu.

via Chebli Mohamed

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