jeudi 8 juin 2017

Urteil: Keine Haftung nach ADSp bei Unfall im Hafen

Bei multimodalen Transportverträgen unter Einschluss einer Seestrecke muss der Verfrachter laut ADSp alter Fassung nur für Güterschäden unbegrenzt haften, wenn ein qualifiziertes Verschulden vorliegt.

via Chebli Mohamed

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