mardi 8 mars 2016

Urteil: Zu Unrecht wegen Diebstahl gefeuert

Wenn ein Mitarbeiter geringwertige Betriebsmittel von der Arbeit mitnimmt, dann rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire