vendredi 4 mars 2016

Urteil: Übernahmeort ist maßbeglich bei einem CMR-Rechtsstreit

Gemäß europäischem Transportrecht sind bei grenzüberschreitenden Beförderungen die Gerichte des Landes zuständig, an dem das Gut übergeben worden ist.

via Chebli Mohamed

Aucun commentaire:

Enregistrer un commentaire