lundi 14 décembre 2015

Urteil: Einstufung von Arbeitern und Angestellten bei Betriebsrente rechtens

Wer seine Mitarbeiter in der Versorgungsordnung auf Basis der Tätigkeiten unterschiedlich eingruppiert, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

via Chebli Mohamed

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