mercredi 9 décembre 2015

Bundesrichter: Mindestens 25 Prozent Zuschlag bei Nachtarbeit

Ein Lkw-Fahrer aus Hamburg hatte geklagt und recht bekommen: Zwischen 21 und 6 Uhr müssen Arbeitgeber mindestens 25 Prozent mehr bezahlen.

via Chebli Mohamed

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