jeudi 19 novembre 2015

Urteil: Keine Kündigung am Sonntag

Wenn der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben am Sonntag im Briefkasten des Mitarbeiters einwirft, gilt es erst am Montag als zugestellt – mit Konsequenzen für gesetzliche Kündigungsfristen.

via Chebli Mohamed

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